4.5/5

Geschäftsbedingungen

BOR MOTORPARTS BV
Ambachtstraat 2
7587 BW De Lutte

Handelskammer: 08144383 | MwSt.: Nl.8155.20.116.b01


1. Anwendbarkeit

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Abschluss von Verträgen durch BOR Motorparts BV über den Verkauf und/oder die Lieferung gebrauchter Fahrzeugteile und für die Ausführung solcher Verträge. Für diese Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung gebrauchter Fahrzeugteile gelten die Garantiebedingungen von BOR Motorparts BV.
1.2 Handelt es sich beim Käufer um eine juristische Person, eine offene Handelsgesellschaft oder eine Kommanditgesellschaft, so gilt die Person, die in ihrem Namen handelt, als persönlich haftender Schuldner, sofern BOR Motorparts BV nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.

2. Preise

2.1 Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Beträge ohne Abzug oder Rabatt und enthalten die Mehrwertsteuer, unabhängig davon, ob das Mehrwertsteuermargensystem von BOR Motorparts BV durchbrochen wird oder nicht.
2.2 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, gelten die Preise für Lieferung ab Werk.
2.3 Angaben zu Preisen, zum Verkauf angebotenen Artikeln und Angaben in allgemeinen Angeboten, wie Katalogen, Preislisten und anderen Drucksachen, sind unverbindlich. Sie binden BOR Motorparts BV nicht und der Käufer kann sich nicht auf sie berufen, sofern nichts anderes vereinbart oder angegeben ist.

3. Lieferung

3.1 Die Lieferung erfolgt ab Werkstatt oder Lager. Der Käufer ist zum Kauf verpflichtet.
3.2 Die Gefahr für die verkaufte Ware geht auf den Käufer über, wenn die Ware zur Auslieferung oder zum Versand bereit ist.
3.3 Die verkaufte Ware wird unverzüglich in dem Zustand geliefert, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses befand.
3.4 Der Transport von Teilen durch BOR Motorparts BV erfolgt ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Käufers.

4. Lieferzeit

4.1 Die Lieferzeiten werden in Absprache und ungefähr von BOR Motorparts BV festgelegt. Lieferzeiten können niemals als Fristen angesehen werden. Die Lieferzeit beginnt mit der mündlichen und schriftlichen Auftragsbestätigung.
4.2 Im Falle einer verspäteten Lieferung haftet BOR Motorparts BV nicht für Schäden, die dem Käufer aufgrund einer verspäteten Lieferung entstehen, es sei denn, der Käufer hat BOR Motorparts BV schriftlich in Verzug gesetzt, wobei der Käufer BOR Motorparts BV eine Frist von mindestens einer Frist einräumen muss die Hälfte der ursprünglich vereinbarten Lieferzeit zu verlangen, um seinen Verpflichtungen noch nachkommen zu können.
4.3 Soweit gesetzlich zulässig, kann der Käufer einen Vertrag wegen Überschreitung der Frist nicht auflösen, es sei denn, die am Ende von Absatz 2 dieses Artikels genannte Frist ist abgelaufen und vom Käufer kann nicht verlangt werden, den Vertrag aufrechtzuerhalten.
4.4 Wenn der Käufer den Kaufgegenstand nicht innerhalb von vier Wochen, nachdem BOR Motorparts BV dem Käufer mitgeteilt hat, dass der Kaufgegenstand zur Abholung bereitsteht, abholt, wird der Vertrag ohne gerichtliche Intervention gekündigt, es sei denn, BOR Motorparts BV teilt dem Käufer dies schriftlich mit Einhaltung.

5. Zahlung

5.1 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung in bar.
5.2 Beim Kauf auf Rechnung muss der Zahlungseingang innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen.
5.3 Erfolgt die Zahlung nicht zum Fälligkeitstermin, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, gerät der Käufer in Verzug, ohne dass es einer Inverzugsetzung oder Mahnung bedarf, und schuldet sofort die gesetzlichen Zinsen pro angefangenem Monat überfälliger Betrag. Einen Monat nach dem Fälligkeitsdatum.
5.4 Im Fall von Absatz 3 dieses Artikels hat BOR Motorparts BV das Recht, den Kaufgegenstand innerhalb der Frist von Artikel 7:44 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs durch eine außergerichtliche Erklärung zurückzufordern. Mit dieser Erklärung wird der Kauf beendet.
5.5 Alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten – einschließlich der Kosten von Inkassobüros, Gerichtsvollziehern und Rechtsanwälten –, die BOR Motorparts BV bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber dem Käufer entstehen, gehen zu Lasten des Käufers. Die außergerichtlichen Inkassokosten werden gemäß dem Inkassotarif der niederländischen Anwaltskammer für Inkasso mit einem Mindestbetrag von 50,00 € berechnet.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Solange der Käufer seine Verbindlichkeiten gegenüber BOR Motorparts BV aufgrund oder im Zusammenhang mit der Lieferung nicht vollständig erfüllt hat, bleiben bereits gelieferte Waren Eigentum von BOR Motorparts BV.
6.2 Der Käufer ist nicht berechtigt, die gelieferte Ware bis zur Bezahlung an Dritte zu liefern, zu verleihen, zu verpfänden oder das Eigentum daran zu übertragen.
6.3 Der Käufer trägt das Risiko für unbezahlte Waren hinsichtlich aller direkten und indirekten Schäden, die ihm oder anderen entstehen.

7. Mängel/Beschwerden

7.1 Der Käufer ist verpflichtet, die Lieferungen nach der Ausführung sorgfältig auf etwaige Mängel in Form von Abweichungen von der Spezifikation und andere erkennbare Mängel zu prüfen. Festgestellte Mängel müssen BOR Motorparts BV innerhalb von 8 Tagen nach Entdeckung gemeldet werden. Die Anzeige muss schriftlich erfolgen und eine Beschreibung des festgestellten Mangels unter Angabe der Rechnung und der Rechnungsnummer enthalten. Damit die Garantiebedingungen von BOR Motorparts BV gelten, ist das späteste Benachrichtigungsdatum 1 Monat nach dem Kauf (gemäß Artikel 4 der Garantiebedingungen von BOR Motorparts BV).
7.2 Der Käufer muss BOR Motorparts BV ermöglichen, den festgestellten Mangel zu überprüfen. Die Nichteinhaltung der Bestimmungen dieses Absatzes führt zum Erlöschen des Rechts des Käufers, sich auf Mängel zu berufen, die er bei sorgfältiger Prüfung innerhalb der oben genannten Frist vernünftigerweise hätte entdecken können.
7.3 Soweit gesetzlich zulässig, berechtigen Mängel der gelieferten Waren für den Käufer nicht zur Auflösung des Vertrags, es sei denn, es handelt sich um einen in Absatz 2 dieses Artikels genannten Mangel und BOR Motorparts BV schafft es nicht, den Mangel nach wiederholten Versuchen angemessen zu beheben . Aufzug. In diesem Fall ist der Käufer berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn und soweit ihm die Unterhaltspflicht nicht zugemutet werden kann.
7.4 Der Käufer muss BOR Motorparts BV die Kosten für unbegründete Reklamationen erstatten.
7.5 Soweit gesetzlich zulässig, berechtigt die Geltendmachung von Mängeln den Käufer nicht zur Aussetzung seiner Zahlungsverpflichtung.
7.6 Die Bestimmungen dieses Artikels 7 gelten gemäß den Bestimmungen von Artikel 7 der Garantiebedingungen von BOR Motorparts BV

8. Höhere Gewalt

8.1 Kommt BOR Motorparts BV seiner Verpflichtung gegenüber dem Käufer ganz oder teilweise nicht nach, kann dieser Verstoß nicht BOR Motorparts BV zugeschrieben werden, wenn BOR Motorparts BV die Ausführung des Vertrags erschwert oder erschwert. durch einen Umstand unmöglich gemacht wird, ob vorhersehbar oder nicht, der außerhalb der Kontrolle von BOR Motorparts BV liegt, wie zum Beispiel, aber nicht beschränkt auf:

  • Mängel bei Lieferanten/Transporteuren;
  • Krieg, Aufruhr oder ähnliche Situationen;
  • Sabotage, Boykott, Streik oder Besetzung;
  • Maschinenschaden;
  • Diebstahl aus den Lagerhäusern;
  • Geschäftsstörungen;
  • staatliche Maßnahmen;
  • schlechtes Wetter;
  • Blitzschlag;
  • Feuer.

8.2 Wenn eine in Absatz 1 dieses Artikels genannte Situation eintritt, haftet BOR Motorparts BV im gesetzlich zulässigen Umfang nicht für daraus resultierende Schäden für den Käufer und BOR Motorparts BV kann nach eigenem Ermessen die Erfüllung aussetzen oder aussetzen seiner Verpflichtungen. . den Vertrag ganz oder teilweise ohne gerichtliche Intervention und ohne Haftung für Schadensersatz aufzulösen.

9. Verwendung des Artikels

9.1 Der Käufer muss die gelieferten Waren entsprechend ihrer Art und ihrem Bestimmungsort sowie unter Einhaltung aller gesetzlichen Gebrauchsanweisungen und gegebenenfalls der von BOR Motorparts BV vorgeschriebenen Gebrauchsanweisungen verwenden.
9.2 Wenn der Käufer den gelieferten Gegenstand nicht gemäß den Bestimmungen von Absatz 1 dieses Artikels nutzt und der Käufer BOR Motorparts BV für Schäden haftbar macht, die im Zusammenhang mit der Nutzung des gelieferten Gegenstands entstehen, muss der Käufer nachweisen, dass der Schaden die Folge ist eines Mangels an dem von BOR Motorparts BV gelieferten Artikel und nicht aus einer anderen als der in Absatz 1 dieses Artikels vorgesehenen Verwendung.
9.3 Unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 10 und Absatz 2 dieses Artikels haftet BOR Motorparts BV niemals für Personenschäden, wenn der Käufer gegen die Bestimmungen von Absatz 1 dieses Artikels verstoßen hat. Soweit gesetzlich zulässig, hat der Käufer BOR Motorparts BV von Ansprüchen von Mitarbeitern oder sonstigen Dritten, insbesondere Kunden, freizustellen, wenn diese die Gebrauchsanweisung aus Absatz 1 dieses Artikels nicht zur Kenntnis genommen haben.

10. Haftung

10.1 Für Schäden, die aus oder im Zusammenhang mit Lieferungen entstehen, für die BOR Motorparts BV gesetzlich haftbar gemacht werden kann, übersteigt die Haftung von BOR Motorparts BV nicht den Rechnungsbetrag, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen etwas anderes vorsehen.
10.2 Schäden, soweit es sich um entgangenen Gewinn oder Umsatzeinbußen handelt, sowie alle anderen indirekten Schäden oder Folgeschäden, wie z. B. Betriebsschäden oder etwaige Entschädigungen oder Strafen, die der Käufer Dritten schuldet, sind unter keinen Umständen ersatzfähig, es sei denn, es liegen zwingende gesetzliche Bestimmungen vor etwas anderes vorsehen.
10.3 Außer in dem Umfang, in dem BOR Motorparts BV einer Haftung gemäß Abschnitt 3 von Titel 3 von Buch 6 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs unterliegt und soweit das Gesetz dies zulässt, stellt der Käufer BOR Motorparts BV von Ansprüchen jeglicher Art schadlos Dritte, die geltend machen, dass ihnen durch den Kaufgegenstand oder eine Handlung oder Unterlassung von BOR Motorparts BV im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrags ein Schaden entstanden ist, es sei denn, der Käufer weist nach, dass BOR Motorparts BV hierfür haftbar ist der Käufer und muss dem Käufer diesen Schaden ersetzen.
10.4 Unter Androhung des Verfalls des Anspruchs auf Schadensersatz leistet BOR Motorparts BV jede gewünschte Mitwirkung bei der Untersuchung der Ursache, Art und Höhe des Schadens, für den Schadensersatz verlangt wird.
10.5 Artikel 8 der Garantiebedingungen gilt sinngemäß.

11. Auflösung

11.1 Die vollständige oder teilweise Auflösung des Vertrages erfolgt durch schriftliche Erklärung einer der dazu berechtigten Personen. Bevor der Käufer eine schriftliche Auflösungsmitteilung an BOR Motorparts BV sendet, muss der Käufer BOR Motorparts BV stets zunächst schriftlich über den Verzug informieren und ihm eine angemessene Frist zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Verpflichtungen einräumen.
11.2 Der Käufer hat kein Recht, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen oder seine Verpflichtung auszusetzen, wenn er selbst seinen Verpflichtungen bereits nicht nachgekommen ist. Für Verbraucherkäufer berührt diese Bestimmung nicht ihr mögliches Recht auf Aussetzung aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung.
11.3 Stimmt BOR Motorparts BV der Auflösung zu, ohne dass sie in Verzug geraten ist, hat sie Anspruch auf Ersatz aller finanziellen Schäden wie Kosten, entgangenen Gewinn und angemessene Kosten zur Feststellung von Schaden und Haftung.
11.4 Im Falle einer teilweisen Auflösung hat der Käufer, soweit gesetzlich zulässig, keinen Anspruch auf Rückgängigmachung der von BOR Motorparts BV bereits erbrachten Leistungen und BOR Motorparts BV hat das volle Recht auf Bezahlung der von ihm bereits erbrachten Leistungen, unbeschadet der Recht von BOR Motorparts BV, ihre Leistung rückgängig zu machen und Schadensersatz zu verlangen.

12. Streitigkeiten

12.1 Für alle Transaktionen zwischen BOR Motorparts BV und dem Käufer gilt ausschließlich niederländisches Recht.
12.2 Alle Streitigkeiten aus Vereinbarungen mit BOR Motorparts BV werden zunächst dem Beschwerdeausschuss vorgelegt. Dieser Ausschuss entscheidet nach Maßgabe der Beschwerdeordnung.
12.3 Das Beschwerdeverfahren hat keinen Einfluss auf die Berufung des Käufers beim zuständigen Gericht.

Garantiebedingungen

BOR Motorparts BV

1.1 Mit Ausnahme von Elektronikteilen haben gebrauchte Fahrzeugteile, die verkauft und an den Käufer geliefert wurden, Anspruch auf die Garantie.
1.2 Rechte aus einer Garantie kann der Käufer nur durch Vorlage des entsprechenden Kaufvertrages bzw. der Rechnung und ggf. einer diesbezüglich erstellten Garantiekarte herleiten. Handelt es sich um einen Artikel, der mit einem Kennzeichen oder einer Marke oder einem Kennzeichen versehen ist, kann der Käufer Rechte aus einer Garantie nur dann herleiten, wenn bei der Geltendmachung dieser Garantie die besagte Marke oder das Kennzeichen unversehrt ist.
1.3 Ansprüche des Käufers aus Gewährleistung sind nicht auf Dritte übertragbar.
1.4 Die Garantie wird für einen Zeitraum von einem Monat ab dem Datum der Lieferung des Artikels an den Käufer gewährt. Wenn der Artikel bei normalem Gebrauch während der Garantiezeit Mängel aufweist, hat der Käufer das Recht, den gelieferten Artikel gemäß Artikel 8 der geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen BOR Motorparts BV zum Austausch oder zur Reparatur anzubieten.
1.5 Der Transport des zur Reparatur oder zum Austausch angebotenen Artikels zu und von BOR Motorparts BV erfolgt auf Kosten von BOR Motorparts BV. Im Falle einer falschen Bestellung und/oder wenn für den zur Reparatur oder zum Austausch angebotenen Artikel kein Anspruch auf Garantie besteht Aufgrund dieser Garantiebedingungen erfolgt der Transport des Artikels zu und von BOR Motorparts BV auf Kosten des Käufers.
1.6 Für den Fall, dass Artikel 4 dieser Garantiebedingungen und Artikel 8 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfüllt sind, verpflichtet sich BOR Motorparts BV, den zur Reparatur/Austausch angebotenen Artikel innerhalb einer angemessenen Frist zu reparieren oder zu ersetzen oder den Kaufpreis in bar zu erstatten Preis.
1.7 Diese Garantiebedingungen gelten für den Artikel, den der Käufer nach der Reparatur/dem Austausch erhält.
1.8 Der Käufer kann keinen Anspruch auf Gewährleistung geltend machen:
a. wenn der Käufer falsche oder unzureichende Angaben zur Marke und Typbezeichnung des Kaufgegenstandes und/oder des Fahrzeugs gemacht hat, für das das Teil bestimmt ist;
B. wenn der Käufer Arbeiten an der Kaufsache vorgenommen hat, insbesondere Reparaturen, Änderungen und Demontagen. hat getan;
C. bei unsachgemäßem und/oder unsachgemäßem Einbau/Benutzung der Kaufsache oder der Verwendung des Fahrzeugs, in das die Kaufsache eingebaut wurde, zu anderen Zwecken als denen, für die das Fahrzeug im normalen Straßenverkehr verwendet wird (Geschwindigkeitstests, Zuverlässigkeitstests). , zu schwere Beladung in Verbindung mit Kombination aus Pkw und Anhänger bzw. Wohnwagen etc.)
D. wenn gegen eine andere Bestimmung der geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Garantiebedingungen verstoßen wird, sofern diese unter Androhung des Rechtsverlustes vorgeschrieben sind.
e. Sofern auf der Rechnung nicht anders angegeben, gewährt BOR Motorparts BV eine einmonatige Garantie auf Motoren und/oder Getriebe mit weniger als fünfzigtausend Kilometern.
F. Die Garantie auf Motoren und/oder Getriebe gilt nur, wenn Öl und/oder Zahnriemen und/oder Filter nachweislich ausgetauscht wurden.
G. Schäden an der Verteilung und der Kopfdichtung fallen nicht unter die Garantie.
H. Arbeiten und/oder Teile im Zusammenhang mit der Installation und/oder Garantie der gelieferten Teile gehen nicht zu Lasten von BOR Motorparts BV.
ich. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist berechnet BOR Motorparts BV monatliche Zinsen in Höhe von 3%.
j. Bei Beschwerden und/oder Hinweisen können Sie sich gerne an den Vertrieb wenden. Hierzu kann Ihnen ein Fragebogen zugesandt werden.
1.9 Der Käufer kann aus einer Garantie keinen Anspruch auf Schadensersatz jeglicher Art herleiten, es sei denn, BOR Motorparts BV ist gemäß den geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen dazu verpflichtet.
2.0 BOR Motorparts BV hat das Recht, von diesen Garantiebedingungen abzuweichen, wenn der Käufer vor Abschluss des Kaufvertrags ausdrücklich darüber informiert wurde und die abweichenden Bestimmungen zwischen BOR Motorparts BV und dem Käufer protokolliert wurden.

Rückgabebedingungen

1.1 Sie haben Anspruch auf eine Bedenkzeit von bis zu 14 Tagen nach Erhalt einer Bestellung. Während dieser Zeit haben Sie die Möglichkeit, den Vertrag ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Sie können einen Vertrag kündigen, indem Sie BOR Motorparts BV innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des letzten gelieferten Produkts der Bestellung schriftlich oder telefonisch darüber informieren, dass Sie ein oder mehrere Produkte aus der betreffenden Bestellung zurückgeben möchten.
1.2 Innerhalb von 14 Tagen nach diesem telefonischen oder schriftlichen Kontakt mit BOR Motorparts BV müssen Sie das/die betreffende(n) Produkt(e) an BOR Motorparts BV zurücksenden. Während der Bedenkzeit müssen Sie das Produkt und die Verpackung sorgfältig behandeln. Sie werden das Produkt nur in dem Umfang auspacken, der erforderlich ist, um zu beurteilen, ob Sie das Produkt behalten möchten.
1.3 Wenn Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, senden Sie das Produkt mit sämtlichem mitgelieferten Zubehör und – sofern vernünftigerweise möglich – im Originalzustand und in der Originalverpackung an BOR Motorparts BV zurück. BOR Motorparts BV behält sich das Recht vor, Kosten in Rechnung zu stellen, wenn das Produkt durch Gebrauch beschädigt wird.
1.4 Erfolgt der Versand auf Wunsch mit einer Zusatzleistung, wie z. B. Expressversand, werden die Kosten dieser Zusatzleistung nicht erstattet.
1.5 Die Rücksendekosten liegen in der Verantwortung des Käufers.


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0541 55 26 26 oder info@bormotorparts.com

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